Teil zwei der Reihe „eVisitor, Kurtaxe und Meldepflicht”. Die Bedienungsanleitung.
Teil eins behandelte die Frage, ob Sie melden müssen. Die Antwort lautete: fast immer, auch dann, wenn Sie nie vermieten. In diesem Teil geht es um das Wie und um die Stellen, an denen ausländische Eigentümer regelmäßig hängenbleiben.
eVisitor ist kein kompliziertes System. Es ist ein verwirrendes System mit kroatischer Verwaltungslogik und einer Reihe von Voreinstellungen, die stillschweigend darüber entscheiden, ob Ihre Meldung richtig ist oder nicht.
Was eVisitor tatsächlich ist
eVisitor ist das zentrale elektronische System zur An- und Abmeldung von Touristen in Kroatien. Das Gästeverzeichnis wird samt An- und Abmeldung ausschließlich in diesem System geführt. Einen amtlichen Parallelweg auf Papier gibt es nicht mehr.
Betrieben und gepflegt wird es vom kroatischen nationalen Tourismusverband (Hrvatska turistička zajednica). Das System verbindet alle örtlichen Tourismusverbände; die Verbände nutzen die Daten unter anderem zur Beobachtung des Reiseverkehrs, für Auswertungen und für die Besucherlenkung, und staatliche Stellen greifen im Rahmen ihrer Zuständigkeit darauf zu.
In der Praxis heißt das: Was Sie eintragen, ist keine formlose Notiz an den örtlichen Verband, es ist ein Eintrag in einer nationalen Datenbank.
Der Zugang läuft über den Browser, es muss nichts installiert werden.
Schritt 1: Zugang bekommen
Zugangsdaten bekommen Sie nicht online und nicht bei einer zentralen Stelle, sondern beim Tourismusverband der Gemeinde, in der Ihre Immobilie liegt.
Was Sie mitbringen:
- Personalausweis oder Reisepass
- Eigentumsnachweis (Grundbuchauszug, vlasnički list)
- OIB, die kroatische Steueridentifikationsnummer. Ohne sie funktioniert in Kroatien praktisch nichts; als ausländischer Immobilieneigentümer haben Sie sie in der Regel schon, spätestens seit dem Kauf.
- Eine E-Mail-Adresse und eine Telefonnummer zur Verwaltung des Zugangs
- Wenn Sie vermieten: zusätzlich den Genehmigungsbescheid (rješenje o odobrenju za pružanje ugostiteljskih usluga u domaćinstvu)
Der letzte Punkt markiert die entscheidende Weggabelung. Ohne diesen Bescheid werden Sie im System als nicht gewerblicher Nutzer angelegt, was für Eigentümer, die die Immobilie nur selbst nutzen, richtig ist, für Vermieter aber bedeutet, dass sie schlicht nicht legal vermieten dürfen. Mehr dazu in Teil drei.
Sind Ihre Kroatischkenntnisse begrenzt, verlegen Sie den Termin nicht auf den letzten Drücker. Die Mitarbeiter sind meist hilfsbereit, sprechen aber selten Deutsch oder Englisch, und in der Hochsaison ist viel los.
Schritt 2: prüfen, wie Ihre Immobilie eingestuft ist
Das ist der wichtigste und am meisten unterschätzte Schritt der gesamten Einrichtung.
eVisitor unterscheidet nicht nur zwischen gewerblichen und nicht gewerblichen Objekten, sondern innerhalb der nicht gewerblichen Kategorie zusätzlich danach, ob die Immobilie einem ortsansässigen Bewohner gehört oder einem Ferienhauseigentümer. Diese Einstellung bestimmt, welche Gästekategorien Ihnen das Meldeformular überhaupt anbietet.
Ist Ihr Haus fälschlich als einem Ortsansässigen gehörend erfasst, werden Ihnen Kategorien angeboten, die nicht zu Ihrer Lage passen, und Sie wählen eine falsche. In den einschlägigen Eigentümerforen ist das der meistdiskutierte Punkt: Eigentümer fragen, welche der angebotenen Kategorien die richtige sei, während in Wahrheit die Grundeinstellung ihrer Immobilie falsch ist.
Für eine Immobilie, die ausschließlich als Ferienhaus genutzt wird, ohne Vermietung und ohne kroatischen Wohnsitz, lautet die richtige Einstufung kuća/stan za odmor, Haus oder Wohnung zur Erholung. Ändern kann sie nur der Tourismusverband, nicht Sie.
Praxistipp: Bevor Sie sich mit Gästekategorien befassen, bringen Sie diese eine Einstellung in Ordnung. Die meisten Folgefragen beantworten sich dann von selbst.
Schritt 3: die Daten, die Sie von jedem Gast brauchen
Die Meldung verlangt eine vollständige Identifizierung jeder übernachtenden Person. In der Praxis:
- Vor- und Nachname
- Geburtsdatum
- Staatsangehörigkeit und Geburtsland
- Wohnort und Wohnsitzland
- Art des Ausweisdokuments (Personalausweis oder Reisepass)
- Dokumentennummer
- Ankunftsdatum und geplantes Abreisedatum
- Gästekategorie beziehungsweise der Grund für Befreiung oder Ermäßigung
Das gilt für jede Person, auch für kleine Kinder, die keine Kurtaxe zahlen. Befreiung von der Zahlung ist keine Befreiung von der Erfassung.
Der Datenschutzaspekt
Rechtsgrundlage der Erhebung ist die gesetzliche Pflicht des Beherbergungsanbieters, Sie brauchen also keine gesonderte Einwilligung Ihrer Gäste, um die Daten zu erheben und einzutragen.
Worauf Sie achten sollten: Die verbreitete Gewohnheit, Ausweisdokumente abfotografieren und per WhatsApp schicken zu lassen und die Bilder dann monatelang auf dem Telefon zu behalten, ist datenschutzrechtlich fragwürdig. Für die Meldepflicht brauchen Sie die Daten, nicht das Bild. Löschen Sie Kopien von Ausweisdokumenten, sobald der Eintrag im System steht, und vermeiden Sie für die Übermittlung nach Möglichkeit einen Messenger.
Schritt 4: anmelden und, genauso wichtig, abmelden
Die Fristen unterscheiden sich danach, welche Rolle Sie im System innehaben.
Als Vermieter (Beherbergungsleistungen im Haushalt) melden Sie jeden, dem Sie eine Übernachtung anbieten, innerhalb von 24 Stunden nach Ankunft an und innerhalb von 24 Stunden nach Abreise ab.
Als Eigentümer einer nicht vermieteten Ferienimmobilie melden Sie jeden Übernachtenden innerhalb von 24 Stunden nach Ankunft an und den Aufenthalt an seinem letzten Tag ab.
Ausnahme bei der Jahrespauschale: Zahlen Sie die Kurtaxe für sich und Ihre engsten Angehörigen als Jahrespauschale, geschehen An- und Abmeldung einmalig beim Tourismusverband, nämlich mit der Zahlung der Pauschale. Für alle übrigen Gäste gilt weiterhin die Einzelmeldung.
Die Abmeldung ist keine Formsache. Vergessene Abmeldungen sind der häufigste Grund dafür, dass ein Aufenthalt im System weiterläuft und die Abgabenberechnung aus dem Ruder gerät. Ein Gast, der nie abgemeldet wurde, erzeugt weiter Übernachtungen.
Die sechs häufigsten Fehler
1. Falsche Einstufung der Immobilie. Siehe oben. Ist die Grundeinstellung falsch, ist jeder weitere Eintrag bestenfalls halb richtig.
2. Vergessene Abmeldung. Besonders bei der eigenen Abreise, wenn man gedanklich schon auf der Autobahn ist.
3. Ein Tippfehler in der Dokumentennummer. Die Nummer ist das Identifikationsmerkmal. Eine vertauschte Ziffer macht den Eintrag fehlerhaft, und bei einer Kontrolle steht dann eine Person im System, die niemand zuordnen kann.
4. Die falsche Gästekategorie. Der Unterschied zwischen dem Eigentümer, einem Mitglied der engsten Familie und einem gewöhnlichen Gast entscheidet den Satz. Die Ermäßigung von 70 Prozent gilt nur für die ersten beiden Gruppen.
5. Kinder gar nicht erfassen. Kinder unter 12 zahlen nichts, müssen aber gemeldet werden.
6. Erst nach der Abreise melden. Wer nach einem Wochenendaufenthalt am Montag „nachträgt”, hat die 24-Stunden-Frist verletzt, auch wenn am Ende der richtige Betrag herauskommt.
Automatisierung: was funktioniert und was nicht
Für Vermieter mit häufigen Wechseln gibt es Software, die Buchungsdaten über eine Schnittstelle an eVisitor übergibt. Wer über Portale vermietet und ohnehin einen Channel Manager nutzt, kann das Abtippen von Dokumentendaten weitgehend loswerden. Das ist eine echte Erleichterung, und bei Objekten mit wöchentlichem Wechsel im Sommer lohnt sich der Einrichtungsaufwand meist.
Zwei ehrliche Grenzen sollte man kennen.
Erstens: Automatisierung löst das Datenproblem, nicht das Vollständigkeitsproblem. Die Software kann nur weitergeben, was ihr gegeben wurde. Trägt der Gast beim Online-Check-in seine Dokumentennummer falsch ein oder erwähnt ein mitreisendes Kind nicht, ist der Eintrag genauso falsch, wie er von Hand getippt gewesen wäre, nur schneller.
Zweitens: Für Eigentümer, die die Immobilie nur selbst nutzen, lohnt sich der Aufwand praktisch nie. Bei fünf Aufenthalten im Jahr steht die Einrichtung in keinem Verhältnis.
Und ein Punkt, der in der Debatte gern übersprungen wird: Es kursiert das Argument, mit einem Schlüsseltresor und automatisierter Gästemeldung brauche man überhaupt niemanden mehr, der sich um die Immobilie kümmert. Für die Meldepflicht allein stimmt das sogar. Nur kümmert sich Software nicht um einen Rohrbruch im Februar, um Sturmschäden nach der Bura oder darum, einen Handwerker hereinzulassen. Die beiden Themen haben schlicht wenig miteinander zu tun.
Die Meldung delegieren
Sie müssen das nicht selbst machen. Die Meldepflicht lässt sich in der Praxis an jemanden vor Ort übergeben: an eine Agentur, einen Betreuungsdienst oder eine Vertrauensperson, die Zugang zum System bekommt.
Wichtig: Die Verantwortung bleibt bei Ihnen. Wer eingibt, ist eine Frage der Arbeitsteilung; wer haftet, ist eine Frage des Rechts. Sorgen Sie deshalb dafür, dass Sie jederzeit Einblick in das System haben und sehen können, was in Ihrem Namen gemeldet wurde. Ein Betreuer, der Ihnen keinen Zugang zu Ihren eigenen Meldedaten geben will, ist ein Warnzeichen.
Wenn Ihnen jetzt auffällt, dass etwas nicht stimmt
Der pragmatische Weg führt immer über den örtlichen Tourismusverband, nicht über eine zentrale Behörde. Einstufung der Immobilie, Zugangsdaten und offene Punkte lassen sich dort klären. Wer von sich aus kommt, wird in der Regel deutlich gelassener behandelt als jemand, vor dessen Tür im August ein Inspektor steht.
Für unsere Kunden übernehmen wir das, einschließlich der Prüfung der Stammdaten, der Einrichtung des Zugangs und der laufenden Meldungen. Wir rechnen die Arbeit ab, nicht einen Anteil Ihrer Einnahmen.
Dieser Artikel beschreibt die Praxis nach dem kroatischen Kurtaxengesetz (Zakon o turističkoj pristojbi, NN 52/19, 32/20, 42/20) und der Verordnung zum eVisitor-System. Er ist keine Rechts- oder Steuerberatung. Abläufe und Bildschirmmasken können sich ändern; maßgeblich sind die Auskünfte Ihres örtlichen Tourismusverbands.