eVisitor in der Praxis: Zugang, Gastkategorien und die häufigsten Fehler

Teil 2 der Serie „eVisitor, Kurtaxe und Meldepflicht" — der Anwenderleitfaden

In Teil 1 ging es um die Frage, ob Sie melden müssen. Die Antwort lautete: fast immer, auch ohne Vermietung. In diesem Teil geht es um das Wie — und um die Stolperstellen, an denen deutschsprachige Eigentümer regelmäßig hängenbleiben.

Denn eVisitor ist kein kompliziertes System. Es ist ein unübersichtliches System mit kroatischer Verwaltungslogik und einer Reihe von Voreinstellungen, die stillschweigend darüber entscheiden, ob Ihre Anmeldung korrekt ist oder nicht.

Was eVisitor überhaupt ist

eVisitor ist das zentrale elektronische System zur An- und Abmeldung von Touristen in Kroatien. Die Führung der Gästeliste sowie die An- und Abmeldung erfolgen ausschließlich über dieses System — es gibt keinen offiziellen Parallelweg mehr über Papierformulare.

Betrieben und gepflegt wird eVisitor von der kroatischen Tourismusgemeinschaft (Hrvatska turistička zajednica), der nationalen Tourismusorganisation. Das System verbindet sämtliche örtlichen Tourismusverbände miteinander; die Verbände nutzen die Daten unter anderem zur Beobachtung des Tourismusverkehrs, für Analysen und für die Besucherlenkung, und staatliche Stellen greifen im Rahmen ihrer Zuständigkeiten darauf zu.

Praktisch bedeutet das: Was Sie eintragen, ist keine formlose Mitteilung an den örtlichen Verband, sondern ein Eintrag in einer nationalen Datenbank, aus der sich automatisch Ihre Abgabenschuld errechnet und auf die die Tourismusinspektion Zugriff hat.

Der Zugang läuft über den Browser, eine Installation ist nicht erforderlich.

Schritt 1: Zugang bekommen

Zugangsdaten erhalten Sie nicht online und nicht bei einer zentralen Stelle, sondern beim Tourismusverband der Gemeinde, in der Ihr Objekt liegt.

Was Sie dorthin mitbringen sollten:

  • Personalausweis oder Reisepass

  • Eigentumsnachweis für die Immobilie (Grundbuchauszug, vlasnički list)

  • OIB — die kroatische Steueridentifikationsnummer. Ohne OIB geht in Kroatien praktisch nichts; als ausländischer Immobilieneigentümer haben Sie in der Regel bereits eine, spätestens seit dem Kauf.

  • eine E-Mail-Adresse und Telefonnummer für die Zugangsverwaltung

  • falls Sie vermieten: zusätzlich den Genehmigungsbescheid (rješenje o odobrenju za pružanje ugostiteljskih usluga u domaćinstvu)

Der letzte Punkt markiert die entscheidende Weiche. Ohne diesen Bescheid werden Sie im System als nicht-kommerzieller Nutzer angelegt — was für reine Selbstnutzer korrekt ist, für Vermieter aber bedeutet, dass sie schlicht nicht legal vermieten dürfen. Dazu Teil 3.

Ist Ihr kroatisch begrenzt, planen Sie den Termin nicht auf den letzten Drücker. Die Sachbearbeitung ist meist hilfsbereit, aber selten deutschsprachig, und in der Hochsaison ist der Andrang groß.

Schritt 2: Prüfen, wie Ihr Objekt klassifiziert ist

Das ist der wichtigste und am meisten unterschätzte Schritt der ganzen Einrichtung.

eVisitor unterscheidet nicht nur zwischen kommerziellen und nicht-kommerziellen Objekten, sondern innerhalb der nicht-kommerziellen Kategorie noch einmal danach, ob das Objekt einem Ortsansässigen oder einem Ferienhausbesitzer gehört. Von dieser Einstellung hängt ab, welche Gastkategorien Ihnen im Anmeldeformular überhaupt angezeigt werden.

Ist Ihr Haus fälschlich als Objekt eines Ortsansässigen hinterlegt, bekommen Sie Kategorien angeboten, die auf Ihre Situation nicht passen — und Sie wählen zwangsläufig eine falsche. In den einschlägigen deutschsprachigen Foren ist genau das der am häufigsten diskutierte Punkt: Eigentümer, die sich fragen, welche der angebotenen Kategorien nun die richtige sei, während in Wahrheit die Grundeinstellung ihres Objekts falsch ist.

Richtig ist für ein ausschließlich als Ferienhaus genutztes Objekt ohne Vermietung und ohne kroatischen Wohnsitz die Einstufung als kuća/stan za odmor — Haus beziehungsweise Wohnung für den Urlaub. Die Änderung kann nur der Tourismusverband vornehmen, nicht Sie selbst.

Praxistipp: Bevor Sie sich mit Gastkategorien beschäftigen, klären Sie diese eine Einstellung. Damit lösen sich die meisten Folgefragen von selbst.

Schritt 3: Die Daten, die Sie von jedem Gast brauchen

Die Anmeldung verlangt eine vollständige Identifikation jeder übernachtenden Person. In der Praxis heißt das:

  • Vor- und Nachname

  • Geburtsdatum

  • Staatsangehörigkeit und Geburtsland

  • Wohnort und Wohnsitzland

  • Art des Ausweisdokuments (Personalausweis oder Reisepass)

  • Dokumentennummer

  • Ankunfts- und geplantes Abreisedatum

  • Gastkategorie beziehungsweise Befreiungs- oder Ermäßigungsgrund

Das gilt für jede Person, auch für Kleinkinder, die keine Kurtaxe zahlen. Befreiung von der Zahlung heißt nicht Befreiung von der Erfassung.

Der Datenschutz-Aspekt

Die Rechtsgrundlage für die Erhebung ist die gesetzliche Verpflichtung des Unterkunftgebers — Sie brauchen also keine gesonderte Einwilligung Ihrer Gäste, um diese Daten zu erheben und einzutragen.

Was Sie aber sehr wohl beachten sollten: Die verbreitete Praxis, Ausweise per WhatsApp abfotografieren zu lassen und die Bilder monatelang auf dem Telefon zu behalten, ist datenschutzrechtlich heikel. Für die Erfüllung der Meldepflicht brauchen Sie die Daten, nicht das Bild. Löschen Sie Ausweiskopien, sobald der Eintrag im System steht, und verwenden Sie für den Transfer nach Möglichkeit keinen Messenger.

Schritt 4: Anmelden und — genauso wichtig — abmelden

Die Fristen unterscheiden sich je nachdem, in welcher Rolle Sie im System stehen.

Als Vermieter (Beherbergungsleistungen im Haushalt) melden Sie alle Personen, denen Sie eine Übernachtung anbieten, binnen 24 Stunden nach der Ankunft an und binnen 24 Stunden nach der Abreise wieder ab.

Als Eigentümer eines nicht vermieteten Ferienobjekts melden Sie alle übernachtenden Personen binnen 24 Stunden nach der Ankunft an und melden ihren Aufenthalt am letzten Tag des Aufenthalts ab.

Ausnahme für die Jahrespauschale: Wenn Sie die Kurtaxe für sich und die engste Familie als Jahrespauschale zahlen, erfolgt die An- und Abmeldung beim Tourismusverband einmalig, nämlich bei der Zahlung dieser Pauschale. Für alle übrigen Gäste bleibt es bei der Einzelmeldung.

Die Abmeldung ist kein Formalismus. Vergessene Abmeldungen sind die häufigste Ursache dafür, dass ein Aufenthalt im System weiterläuft und die Abgabenberechnung aus dem Ruder läuft. Ein Gast, der nie abgemeldet wurde, erzeugt weiter Übernachtungen.

Die sechs häufigsten Fehler

1. Falsche Objektklassifizierung. Siehe oben. Wenn die Grundeinstellung nicht stimmt, ist jede weitere Eingabe bestenfalls halb richtig.

2. Vergessene Abmeldung. Besonders bei der eigenen Abreise, wenn man in Gedanken schon auf der Autobahn ist.

3. Tippfehler in der Dokumentennummer. Die Nummer ist das Identifikationsmerkmal. Ein Zahlendreher macht den Eintrag fehlerhaft — und bei einer Kontrolle steht dann eine nicht zuordenbare Person im System.

4. Falsche Gastkategorie. Der Unterschied zwischen dem Eigentümer, einem Angehörigen der engsten Familie und einem sonstigen Gast entscheidet über den Abgabensatz. Der 70-Prozent-Abschlag gilt nur für die erste und zweite Gruppe.

5. Kinder gar nicht erfassen. Kinder unter 12 zahlen nichts, müssen aber gemeldet werden.

6. Anmelden erst nach der Abreise. Wer nach einem Wochenendaufenthalt am Montag „nachträgt", hat die 24-Stunden-Frist verletzt — auch wenn am Ende der richtige Betrag herauskommt.

Automatisierung: was geht und was nicht

Für Vermieter mit häufigem Gästewechsel gibt es Software, die Buchungsdaten über eine Schnittstelle direkt an eVisitor übergibt. Wer über Portale vermietet und ohnehin ein Channel-Management-System nutzt, kann damit das Abtippen von Ausweisdaten weitgehend loswerden. Das ist eine reale Erleichterung, und für Objekte mit wöchentlichem Wechsel im Sommer lohnt sich der Einrichtungsaufwand meist.

Zwei ehrliche Einschränkungen sollte man dabei kennen.

Erstens: Automatisierung löst das Datenproblem, nicht das Vollständigkeitsproblem. Die Software kann nur übertragen, was ihr geliefert wurde. Wenn der Gast bei der Online-Erfassung die Ausweisnummer falsch eingibt oder ein mitreisendes Kind gar nicht angibt, ist der Eintrag genauso falsch wie beim manuellen Abtippen — nur schneller.

Zweitens: Für reine Selbstnutzer lohnt sich der Aufwand praktisch nie. Bei fünf Aufenthalten im Jahr steht der Einrichtungsaufwand in keinem Verhältnis.

Und ein Punkt, der in der Debatte gern übergangen wird: Es kursiert das Argument, mit einem Schlüsseltresor und automatisierter Gästemeldung brauche man überhaupt keine Betreuung mehr vor Ort. Für die Meldepflicht allein stimmt das sogar. Nur erledigt eine Software eben keinen Rohrbruch im Februar, keinen Sturmschaden nach der Bura und keine Übergabe an Handwerker. Die beiden Themen haben schlicht wenig miteinander zu tun.

Die Meldung delegieren

Sie müssen das nicht selbst machen. Die Meldepflicht kann faktisch an eine beauftragte Stelle vor Ort übertragen werden — sei es eine Agentur, ein Betreuungsdienst oder eine Person Ihres Vertrauens, die Zugang zum System erhält.

Wichtig dabei: Die Verantwortung bleibt bei Ihnen. Wer meldet, ist eine Frage der Arbeitsteilung; wer haftet, ist eine Frage des Gesetzes. Achten Sie deshalb darauf, dass Sie jederzeit Einblick in das System haben und nachvollziehen können, was in Ihrem Namen gemeldet wurde. Ein Betreuer, der Ihnen keinen Zugang zu Ihren eigenen Meldedaten gibt, ist ein Warnsignal.

Wenn Sie jetzt merken, dass etwas nicht stimmt

Der pragmatische Weg führt immer über den örtlichen Tourismusverband, nicht über eine zentrale Behörde. Dort lassen sich Objektklassifizierung, Zugangsdaten und offene Vorgänge klären. Wer von sich aus kommt, wird in aller Regel deutlich unaufgeregter behandelt als jemand, bei dem im August ein Kontrolleur vor der Tür steht.

Wir übernehmen diesen Gang für unsere Kunden mit — inklusive Prüfung der Objektstammdaten, Einrichtung des Zugangs und der laufenden Meldung. Der Aufwand wird als Leistung abgerechnet, nicht als Anteil an Ihren Einnahmen.

Zusammenfassung: Dieser Beitrag beschreibt die Praxis nach dem kroatischen Gesetz über die Kurtaxe (Zakon o turističkoj pristojbi, NN 52/19, 32/20, 42/20) und der Verordnung über das System eVisitor. Er stellt keine Rechts- oder Steuerberatung dar. Abläufe und Oberflächen können sich ändern; maßgeblich ist die Auskunft Ihres örtlichen Tourismusverbands.

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Kurtaxe für Vermieter in Kroatien: Pauschale pro Bett, drei Zahlungstermine und ein weit verbreiteter Irrtum

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Auch ohne Vermietung meldepflichtig: Was Eigentümer einer Ferienimmobilie in Kroatien über eVisitor wissen müssen