Auch ohne Vermietung meldepflichtig: Was Eigentümer einer Ferienimmobilie in Kroatien über eVisitor wissen müssen

Teil 1 der Serie „eVisitor, Kurtaxe und Meldepflicht" — Grundlagen für Selbstnutzer

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Die meisten deutschsprachigen Eigentümer einer Immobilie an der Adria gehen von einer einfachen Annahme aus: eVisitor und Kurtaxe seien ein Thema für Vermieter. Wer sein Haus ausschließlich selbst nutzt, gelegentlich Freunde einlädt und keinen einzigen Euro Mieteinnahme erzielt, habe damit nichts zu tun.

Diese Annahme ist falsch — und sie ist der häufigste Grund dafür, dass Eigentümer Jahre später eine Nachforderung oder ein Bußgeldverfahren auf dem Tisch haben.

Das kroatische Gesetz über die Kurtaxe nennt in seinem Katalog der Abgabepflichtigen ausdrücklich den Eigentümer eines Hauses, einer Wohnung oder eines Apartments für den Urlaub, das kein Beherbergungsobjekt im Sinne dieses Gesetzes ist — und zwar für sich selbst und für alle Personen, die in diesem Objekt übernachten.

Übersetzt: Die Pflicht knüpft nicht an die Vermietung an. Sie knüpft an das Übernachten an.

Zwei Pflichten, die man nicht verwechseln darf

Der häufigste Denkfehler besteht darin, Meldepflicht und Zahlungspflicht als ein und dieselbe Sache zu behandeln. Sie sind es nicht, und sie haben unterschiedliche Reichweiten.

Pflicht 1: Die Anmeldung in eVisitor

Der Eigentümer eines Ferienhauses oder einer Ferienwohnung muss innerhalb von 24 Stunden nach der Ankunft alle Personen, die im Objekt übernachten, im System eVisitor anmelden und ihren Aufenthalt am letzten Tag des Aufenthalts wieder abmelden.

Diese Pflicht gilt ganzjährig. Sie gilt im Februar genauso wie im August. Sie gilt für Sie selbst, für Ihre Ehefrau, für Ihre erwachsenen Kinder, für Ihren Bruder und für den befreundeten Kollegen, der ein verlängertes Wochenende bei Ihnen verbringt.

Die einzige praktische Ausnahme betrifft Eigentümer, die selbst in der betreffenden Gemeinde ihren Wohnsitz haben — sie melden alle übernachtenden Personen mit Ausnahme der engsten Familienangehörigen. Für einen Eigentümer mit Wohnsitz in München oder Wien ist diese Ausnahme irrelevant.

Pflicht 2: Die Zahlung der Kurtaxe

Hier wird es interessanter. Für Personen, die in einem Haus, Apartment oder einer Wohnung für den Urlaub übernachten, entsteht die Zahlungspflicht nur, wenn der Aufenthalt in einer Gemeinde außerhalb des eigenen Wohnorts im Zeitraum vom 15. Juni bis 15. September stattfindet.

Das ist die für viele Eigentümer überraschendste Regelung des gesamten Systems: Ein zweiwöchiger Aufenthalt im Mai löst — bei Abrechnung pro Übernachtung — keine Kurtaxe aus. Angemeldet werden muss er trotzdem.

Wer diese beiden Ebenen vermischt, macht typischerweise einen von zwei Fehlern. Entweder er meldet außerhalb der Sommermonate gar nicht an, weil ja nichts zu zahlen sei. Oder er zahlt ganzjährig, weil er die zeitliche Begrenzung nicht kennt.

Wer zählt als „engste Familie"?

Diese Frage entscheidet über den Rabatt und über den Meldeaufwand — und die kroatische Definition ist deutlich weiter, als deutsche Eigentümer erwarten.

Als Angehörige der engsten Familie gelten unter anderem der Ehegatte, der nichteheliche Lebensgefährte, der eingetragene Lebenspartner, Verwandte in gerader Linie und deren Ehegatten, Geschwister und deren Ehegatten, Adoptiveltern und Adoptivkinder samt deren Kindern und Ehegatten sowie Stiefkinder, Stiefmutter und Stiefvater.

Ihre Schwester und Ihr Schwager fallen also darunter. Ihre Eltern ebenfalls. Der langjährige Freund aus dem Sportverein nicht — er ist kurtaxenrechtlich ein ganz normaler Gast zum vollen Satz.

Der Eigentümer und seine engsten Familienangehörigen zahlen die Kurtaxe um 70 Prozent reduziert. Und — das ist für die Zielgruppe dieses Artikels entscheidend — diese Vergünstigung gilt ausdrücklich nicht nur für kroatische Staatsangehörige, sondern auch für Staatsangehörige der übrigen EWR-Vertragsstaaten und der Schweiz. Deutsche, österreichische und schweizerische Eigentümer sind hier also gleichgestellt.

Wer gar nichts zahlt

Von der Kurtaxe befreit sind unter anderem Kinder unter 12 Jahren sowie Personen mit einer Behinderung von 70 Prozent und mehr samt einer Begleitperson. Jugendliche zwischen 12 und 18 Jahren zahlen den halben Satz.

Achtung: Befreiung von der Zahlung bedeutet nicht Befreiung von der Anmeldung. Ihr achtjähriges Kind zahlt keine Kurtaxe, muss aber in eVisitor erfasst werden.

Pauschale oder Abrechnung pro Nacht?

Das Gesetz räumt dem Eigentümer ein Wahlrecht ein: Er kann die Kurtaxe für sich selbst und die engsten Familienangehörigen statt pro Übernachtung auch in einem jährlichen Pauschalbetrag entrichten.

Die Höhe dieses Pauschalbetrags legt nicht der Staat fest, sondern die jeweilige Gespanschaftsversammlung — für jede Gemeinde und jede Stadt in ihrem Gebiet, nach Anhörung der örtlichen Tourismusverbände, und zwar bis zum 31. Januar des laufenden Jahres für das Folgejahr. Die Bandbreite ist erheblich: Sie reicht vom gesetzlichen Mindestsatz im einstelligen Eurobereich pro Person bis zu Beträgen um 33 Euro für das erste und zweite Familienmitglied in touristisch stark nachgefragten Gespanschaften, mit einem reduzierten Satz für jedes weitere Familienmitglied.

Die Rechnung, die kaum jemand macht

Weil der Eigentümer bei Abrechnung pro Nacht 70 Prozent Rabatt bekommt und nur zwischen dem 15. Juni und dem 15. September überhaupt zahlt, ist die Pauschale finanziell oft die schlechtere Wahl.

Ein Beispiel zur Größenordnung: Liegt der Satz pro Person und Nacht in der Saison bei rund einem Euro, zahlt der Eigentümer nach dem 70-Prozent-Abschlag etwa 30 Cent pro Nacht. Bei einer Jahrespauschale von 33 Euro müssten Sie über hundert Nächte im Fenster vom 15. Juni bis 15. September verbringen, damit sich die Pauschale rechnet — dieses Fenster hat aber nur 93 Nächte. Rechnerisch kann die Pauschale dann gar nicht aufgehen. Liegt die Pauschale dagegen bei 8 Euro, kippt die Rechnung schon nach etwa 25 Nächten zugunsten der Pauschale.

Der eigentliche Vorteil der Pauschale ist aber nicht das Geld, sondern der Verwaltungsaufwand. Wer für sich und die engste Familie die Jahrespauschale zahlt, nimmt die An- und Abmeldung beim Tourismusverband nur einmal vor — nämlich bei der Zahlung der Pauschale. Wer pro Nacht abrechnet, muss bei jeder einzelnen Anreise innerhalb von 24 Stunden aktiv werden.

Für einen Eigentümer, der fünf- oder sechsmal im Jahr für ein paar Tage anreist, sind das fünf oder sechs fristgebundene Vorgänge pro Jahr — jeder davon eine Gelegenheit, etwas zu vergessen. Gegen eine Handvoll Euro Mehrkosten ist das oft ein guter Tausch.

Zwei Einschränkungen bleiben: Die Pauschale deckt nur Sie und die engste Familie ab. Jeder Freund, jeder Kollege, jeder Nachbar, der bei Ihnen übernachtet, muss weiterhin einzeln gemeldet und — im Sommerfenster — zum vollen Satz abgerechnet werden.

Die Fristen, die zählen

Was passiert, wenn man es nicht tut

Die Kontrolle über Berechnung, Einzug und Abführung der Kurtaxe sowie über die An- und Abmeldung der Touristen übt die Tourismusinspektion des Staatlichen Inspektorats aus. Zahlt ein Eigentümer nicht fristgerecht, ordnet der zuständige Inspektor die Zahlung per Bescheid an.

Für private Eigentümer eines Ferienobjekts sind die Bußgeldrahmen im Gesetz vergleichsweise moderat gefasst — der veröffentlichte konsolidierte Gesetzestext weist sie noch in Kuna aus, umgerechnet bewegen sie sich für den Ersttäter im niedrigen dreistelligen Eurobereich, im Wiederholungsfall deutlich darüber. Der Inspektor kann zudem an Ort und Stelle ein Bußgeld erheben.

Das eigentliche Risiko liegt aber woanders. Erstens verjährt die Pflicht zur Zahlung nicht abgeführter Kurtaxe erst fünf Jahre nach Fälligkeit — eine Nachforderung kann also einen erheblichen Zeitraum umfassen. Zweitens gilt der oben beschriebene, milde Rahmen nur für den nicht vermietenden Eigentümer. Wer sein Objekt tatsächlich vermietet, ohne dafür die erforderliche Genehmigung zu besitzen, bewegt sich in einem völlig anderen Sanktionsrahmen — dazu mehr in Teil 3 dieser Serie.

Was Sie konkret tun sollten

Prüfen Sie, ob Ihr Objekt im System korrekt hinterlegt ist. In der Praxis ist das die Hauptfehlerquelle. Ist Ihr Haus beim Tourismusverband fälschlich als Objekt eines Ortsansässigen statt als Ferienhaus erfasst, stehen Ihnen in eVisitor die falschen Gastkategorien zur Auswahl — und jede Anmeldung wird zur Ratesession. Die Korrektur nimmt der örtliche Tourismusverband vor.

Besorgen Sie sich Zugangsdaten. Diese erhalten Sie beim für Ihre Gemeinde zuständigen Tourismusverband (turistička zajednica). Ohne Zugang können Sie die Pflicht schlicht nicht erfüllen.

Entscheiden Sie bewusst über Pauschale oder Einzelabrechnung — und zwar vor dem 15. Juli, nicht danach.

Wenn Sie bisher gar nichts gemeldet haben: Der pragmatische Weg führt über den örtlichen Tourismusverband. Dort lässt sich der Zugang einrichten und die Situation bereinigen. Ein Gespräch vor einer Kontrolle ist erfahrungsgemäß deutlich angenehmer als eines danach.

Warum das aus der Ferne schwierig ist

Die 24-Stunden-Frist ist der Kern des Problems. Sie beginnt mit der Ankunft — also genau in dem Moment, in dem man nach einer langen Anreise mit Koffern, Fensterläden und dem Zustand des Hauses beschäftigt ist. Und sie gilt auch dann, wenn nicht Sie anreisen, sondern Ihre Schwester mit ihrer Familie, während Sie in Deutschland sind.

Genau an dieser Stelle setzen wir an. Wir übernehmen die Anmeldung und Abmeldung in eVisitor fristgerecht, halten Ihr Objekt und Ihre Stammdaten beim Tourismusverband korrekt, überwachen den Stichtag 15. Juli und rechnen die Kurtaxe ab. Abgerechnet wird nach Aufwand — nicht als Prozentsatz Ihrer Einnahmen. Wer nicht vermietet, hat schließlich keine.

Zusammenfassung: Dieser Beitrag gibt einen praxisorientierten Überblick über die Rechtslage nach dem kroatischen Gesetz über die Kurtaxe (Zakon o turističkoj pristojbi, NN 52/19, 32/20, 42/20). Er stellt keine Rechts- oder Steuerberatung dar. Die konkreten Beträge werden jährlich von der jeweiligen Gespanschaft festgesetzt und unterscheiden sich von Gemeinde zu Gemeinde — maßgeblich ist stets der aktuelle Beschluss Ihrer Gespanschaft und die Auskunft Ihres örtlichen Tourismusverbands. Für rechtliche und steuerliche Fragen vermitteln wir Sie provisionsfrei an unabhängige Fachleute.

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eVisitor in der Praxis: Zugang, Gastkategorien und die häufigsten Fehler

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